Förderung 2020

Kontaktformular öffnen

Förderung 2020 - Wichtige Änderungen in diesem Jahr

Im Förderjahr 2020 treten entscheidende Neuerungen in zahlreichen Förderprogrammen und Förderrichtlinien in Kraft. In der folgenden Übersicht finden Sie einen Auszug aktueller Veränderungen, die Ihre Förderung betreffen können.

Verwaltungsdigitalisierung durch das Onlinezugangsgesetz (OZG)

Die Digitalisierung schreitet weiter voran und nimmt dabei Einzug in sämtliche Gesellschaftsbereiche. Nun etabliert sich die digitale Transformation auch im Verwaltungsbereich: Durch das OZG sind Bund, Länder und Kommunen dazu verpflichtet, alle rechtlich und tatsächlich geeigneten Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 auch online anzubieten.

Davon betroffen ist auch das digitale Beantragen von Zuwendungen. Die individualisierbare Softwarelösung FÖMIS bietet dabei Sicherheit in der Fördermittelverwaltung – von der Antragstellung über die Mittelverwaltung bis hin zur Verwendungsnachweiserstellung. Nähere Informationen zum Thema finden Sie auf der Internetseite von FÖMIS.

Fördertrend 2020

Klimaschutz

Der Bundesrat hat das „Klimaschutzprogramm 2030“ beschlossen. Damit treten zahlreiche Klimaschutzmaßnahmen zum 1. Januar 2020 in Kraft. Dies hat konkrete Folgen für Wohnungs- und Hausbesitzer – vor allem für jene, die modernisieren oder sanieren wollen. So werden künftig, in Ergänzung zu den bisherigen Förderprogrammen, auch Einzelmaßnahmen gefördert, die dem Klimaschutz dienen, wie bspw. der Einbau von Wärmeschutzfenstern und das Dämmen von Dächern. Wärmeerzeuger auf Basis des Energieträgers Öl sind hingegen ab 2020 nicht mehr förderfähig. Ab dem 01.01.2020 gelten auch neue Förderungen der BAFA, da die KFW die Förderung einer Heizungserneuerung u.a. als Einzelmaßnahme eingestellt hat.

Nähere Informationen zum Thema finden Sie auf den Seiten der KFW und der BAFA.

Haben Sie Fragen zur Fördermittelmanagement-Software FÖMIS? Wir beraten Sie gern! Kontaktieren Sie uns

Förderung von E-Mobilität

Auch 2020 wird der Kauf von E-Autos gefördert. Die sogenannte Elektro- und Hybridprämie (Umweltbonus) wird je zur Hälfte durch die Automobilhersteller und zur anderen Hälfte durch den Bundeszuschuss gewährt. Die genaue Förderhöhe ist abhängig vom jeweiligen Fahrzeugmodell.

Ende 2019 haben sich beim Autogipfel in Berlin Hersteller und Staat auf Neuerungen bzgl. der Umweltprämie verständigt. Diese müssen jedoch erst durch Brüssel geprüft und verabschiedet werden.

Erweiterte Fördermöglichkeiten für Elektroautos in München

Am 01.02.2020 tritt die angepasste Förderrichtlinie des Förderprogramms Elektromobilität „münchen e-mobil“ in Kraft. Förderfähig sind Fahrzeuge, Ladeinfrastruktur und Beratungsleistungen. Die Förderhöhen und weitere Informationen erhalten Sie online auf dem Stadtportal muenchen.de.

RZWas 2018 auch im Jahr 2020

Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben

Die Richtlinie für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas 2018) durchläuft im Jahr 2020 das zweite Jahr ihrer Laufzeit. Die Richtlinie ist am 8.10.2018 in Kraft getreten und regelt die staatliche Förderung von wasserwirtschaftlichen Maßnahmen in Bayern. Gefördert werden u.a. Härtefälle der öffentlichen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung sowie des Nichtstaatlichen Wasserbaus. Spezielle Fördergegenstände können über Sonderprogramme abgewickelt werden. Die Richtlinie sieht einen jährlichen Abruf der Zuwendungen vor.

Die FÖMIS Software für RZWas 2018 unterstützt die Abwicklung von Projekten der Wasserver- und Abwasserentsorgung nach der RZWas 2018. Weiterführende Informationen zu FÖMIS für RZWas 2018 finden Sie auf den Seiten unter diesem Link…