Die Digitale Förderakte
Zuverlässige Unterstützung bei der Beantragung und rechtskonformen Dokumentation der steuerlichen Forschungs- und Entwicklungsförderung
Das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (FZulG) gewährt Unternehmen, rückwirkend zum 01.01.2020, Zuschüsse für förderfähige Forschungs- und Entwicklungsvorhaben. Bei der sogenannten Forschungszulage werden 25% der Kosten eines Forschungsvorhaben als Förderzuschuss ausgezahlt. Derzeit ist die Bemessungsgrundlage auf 4 Mio € pro Unternehmen und Jahr beschränkt. Anspruchsberechtigt sind alle forschenden und in Deutschland ansässigen, steuerpflichtigen Unternehmen, unabhängig von Größe, Branche und Gewinnsituation.
Um einen Anspruch auf die Forschungszulage geltend zu machen und Fördergelder beim zuständigen Finanzamt beantragen zu können, ist eine positive Bescheinigung der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) notwendig. Liegt diese vor, ist für die Antragstellung eine vollständige und korrekte Dokumentation aller vorhabensbezogenen Ausgaben und Arbeitszeiten nach den gesetzlichen Vorgaben zwingende Voraussetzung.
Die Digitale Förderakte von FÖMIS unterstützt Sie bei all diesen notwendigen Schritten, damit Ihr Zuschuss aus der Forschungszulage in voller Höhe erreicht werden kann.